Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht zählt zu den komplexesten und dynamischsten Rechtsgebieten. Kaum ein anderer Rechtsbereich ist in vergleichbarer Weise durch das Zusammenspiel nationaler Gesetze, europarechtlicher Vorgaben sowie einer sich fortlaufend weiterentwickelnden Rechtsprechung geprägt. Zahlreiche arbeitsrechtliche Fragestellungen werden heute maßgeblich durch das Unionsrecht beeinflusst. Eine sachgerechte Wahrnehmung der eigenen Rechte setzt daher eine fundierte arbeitsrechtliche Expertise voraus.

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in sämtlichen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts. Unser Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere die Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, die rechtliche Begleitung während des laufenden Arbeitsverhältnisses, die Prüfung und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen, die Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen sowie die Erstellung, Prüfung und Berichtigung von Arbeitszeugnissen.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Kündigungsschutzrecht. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, Änderungskündigungen, Aufhebungsverträgen sowie sämtlichen damit verbundenen Ansprüchen und Folgerechten. Dabei vertreten wir die Interessen unserer Mandanten sowohl außergerichtlich als auch in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Im kollektiven Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber, Betriebsräte sowie betriebsverfassungsrechtliche Gremien in allen Fragen des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts. Hierzu gehören insbesondere die Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen, die Begleitung von Betriebsänderungen sowie der Abschluss und die rechtliche Ausgestaltung von Haustarifverträgen.

Daniel Pohl


Fachanwalt für Arbeitsrecht

Joachim Raff


Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator