Sozialrecht
Das Sozialrecht greift wie kaum ein anderes Rechtsgebiet in sämtliche Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger ein. Es betrifft jeden unmittelbar. Die Rechtsbeziehungen beginnen mit der Geburt und enden erst mit dem Tod. Es regelt sämtliche Fälle des Lebens wie Invalidität, Krankheit, Arbeitslosigkeit, dem Recht der Arbeitsförderung sowie der Verhinderung von Arbeitslosigkeit und die Fürsorge für Arbeitslose. Weiterhin die Ansprüche für körperlich Benachteiligte oder auch Sozialhilfeempfänger. Spezielle Regelungen finden sich im Bereich des Gesundheitswesens von Ansprüchen bei Krankheit, bis hin zur finanziellen Abmilderung der negativen Folgen von Unfällen für den Betroffenen.
Aufgrund der schwerpunktmäßigen Ausrichtung der Kanzlei im Verkehrs-, Arbeits- und Familienrecht stellt das Sozialrecht die unabkömmliche Abrundung der voll umfassenden Beratungs- und Vertretungstätigkeit dar.
Wir beraten Sie im Sozialrecht umfassend und vertreten Ihre Interessen vor den Sozialgerichten. Insbesondere in folgenden Teilgebieten: