Arbeitsvertragsrecht

Grundlage des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist prinzipiell der Arbeitsvertrag, aus dem sich alle Rechte und Pflichten ableiten, sofern das Gesetz oder ein Tarifvertrag nicht Mindestbedingungen regeln. Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag geraten beide Parteien oftmals in Beweisnöte. Die Vertragsfreiheit ist allerdings nicht grenzenlos. Jahrzehntelang gültige Arbeitsvertragsklauseln hat das Bundesarbeitsgericht gerade in jüngerer Vergangenheit kassiert und für unwirksam erklärt, da die Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten wurden. Beide Parteien werden oftmals unangenehm überrascht, weil vermeintlich klare und sichere Bestimmungen schlicht unwirksam sind, z.B. Versetzungs-, Widerrufs-, Freiwilligkeits- und Ausschlussklauseln, oder aber nur sogenannte Befristungsbestimmungen.

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Daniel Pohl


Fachanwalt für Arbeitsrecht

Joachim Raff


Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator