Kündigungsrecht

Das Kündigungsrecht ist und bleibt der Schwerpunkt des Arbeitsrechts. Im Dickicht des Gesetzgebers, als auch der nationalen und europäischen Rechtsprechung zum Arbeitsrecht, kann man sich ohne fundierte Kenntnisse nicht erfolgreich als Arbeitgeber von Arbeitnehmern trennen. Dem Arbeitnehmer hingegen eröffnet sich durch diese komplexe Rechtslage oftmals die Chance, auch vermeintlich gerechtfertigt erscheinende Kündigungen zu Fall zu bringen, zumindest aber für den Verlust des Arbeitsplatzes eine angemessene Abfindung zu erstreiten. Zahllose Vorschriften im Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht, Schwerbehindertenrecht, Mutterschutzrecht, vor allem aber die komplexe Rechtsprechung, gilt es schon im Vorfeld einer beabsichtigten Kündigung sowohl arbeitgeberseits, aber auch vor allem arbeitnehmerseits zu beachten. Wir beraten Sie nicht nur im Streitfall, sondern vor allem im so wichtigen Vorfeld einer beabsichtigten Kündigung in rechtlicher und taktischer Hinsicht.

 

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Dann melden Sie sich bitte sofort bei uns telefonisch unter 07541-7008-14. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wir beraten und vertreten Sie hierzu gerne.

Daniel Pohl


Fachanwalt für Arbeitsrecht

Joachim Raff


Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator