Allgemeines Zivilrecht
Es ist nahezu ausgeschlossen, das sogenannte „allgemeine Zivilrecht“ in einer Kurzbeschreibung darzustellen. Hierunter fallen alle Fragen und Streitigkeiten des Kaufrechts, des Leasingrechts, des Werkvertragsrechts, des Mängelrechts, des Darlehensrechts, des Schenkungsrechts, des Grundstücksrechts, des Maklerrechts, um nur beispielhaft einige wenige Rechtsgebiete aufzuzählen.
Wir beraten Sie bei Vertragsgestaltungen ebenso, wie wir Sie in Streitfällen außergerichtlich und vor Gericht vertreten.