Betriebsverfassungsrecht
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Beziehungen, Rechte und Pflichten der Arbeitgeberseite und des Betriebsrats zueinander. Die zwingend einzuhaltenden Regeln sind oftmals für den Rechtslaien nicht klar erkennbar. Insbesondere bei Missachtung der sogenannten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats erwachsen der Arbeitgeberseite Risiken und den Arbeitnehmern große Chancen im Kündigungsschutzprozess. Oftmals reichen nur Kleinigkeiten, die nicht beachtet werden, aus, um das arbeitgeberseitige Vorhaben einer Kündigung zu Fall zu bringen.
Wir beraten gleichermaßen Arbeitgeber und Betriebsräte bei Fragen zu Kündigungen, Outsourcing, Betriebsübergängen, Stilllegungen oder beim Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen.