Medizinrecht / Arzthaftungsrecht

Wir setzen uns für Ihre Recht ein, sei es als Arzt oder Patient bei Behandlungsfehlern, wie

  • unterlassene Befunderhebung
  • Diagnosefehler
  • Therapiefehler
  • Organisationsfehler
  • Verkehrssicherungspflichten
  • Koordinationsfehler
  • Übernahmeverschulden
  • therapeutische Aufklärung

 

Dies gilt auch für den Bereich des Aufklärungsverschuldens, wie

  • Diagnoseaufklärung
  • therapeutische Aufklärung (Sicherungsaufklärung)
  • Risikoaufklärung
  • Verlaufsaufklärung
  • wirtschaftliche Aufklärung

 

Wir wissen um die Notwendigkeit  eine genauen Beweissicherung und der Auswahl des richtigen Sachverständigen.

 

Durch die Spezialisierung von Rechtsanwalt Maik Fodor auf das Medizin- und Sozialrecht werden Ihre Anliegen mit der notwendigen Fachkompetenz bearbeitet. Ihre Ansprüche auf beispielsweise Schadensersatz  und Schmerzensgeld werden mit der für dieses Rechtsgebiet notwendigen Nachhaltigkeit geltend gemacht. Wenn notwendig, dann selbstverständlich auch vor Gericht.

Maik Fodor


Fachanwalt für Miet- und
Wohnungs-
eigentumsrecht,
Sozialrecht & Medizinrecht