Medizinrecht / Arzthaftungsrecht
Wir setzen uns für Ihre Recht ein, sei es als Arzt oder Patient bei Behandlungsfehlern, wie
- unterlassene Befunderhebung
- Diagnosefehler
- Therapiefehler
- Organisationsfehler
- Verkehrssicherungspflichten
- Koordinationsfehler
- Übernahmeverschulden
- therapeutische Aufklärung
Dies gilt auch für den Bereich des Aufklärungsverschuldens, wie
- Diagnoseaufklärung
- therapeutische Aufklärung (Sicherungsaufklärung)
- Risikoaufklärung
- Verlaufsaufklärung
- wirtschaftliche Aufklärung
Wir wissen um die Notwendigkeit eine genauen Beweissicherung und der Auswahl des richtigen Sachverständigen.
Durch die Spezialisierung von Rechtsanwalt Maik Fodor auf das Medizin- und Sozialrecht werden Ihre Anliegen mit der notwendigen Fachkompetenz bearbeitet. Ihre Ansprüche auf beispielsweise Schadensersatz und Schmerzensgeld werden mit der für dieses Rechtsgebiet notwendigen Nachhaltigkeit geltend gemacht. Wenn notwendig, dann selbstverständlich auch vor Gericht.