Rentenversicherung / Erwerbsminderung
Rentenrechtliche Ansprüche sind für die Bürgerinnen und Bürger von elementarer Bedeutung, da sie nicht nur zur finanziellen Absicherung im Alter, sondern auch zur finanziellen Sicherheit bei Erwerbsminderung oder als Witwe, Witwer oder Waisenrenten dienen. Des Weiteren gehören in diesen Bereich auch die Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, um eine Wiedereingliederung in das Berufsleben zu gewähren. Die gesetzlichen Rentenansprüche sind immer abhängig von bestimmten rentenrechtlich bedeutsamen Wartezeiten und müssen im Einzelfall stets genau überprüft werden.
Wir beraten Sie in allen Fragen der Erwerbsminderung, der Altersrenten oder der Hinterbliebenenrenten. Auch Ihre berechtigten Ansprüche auf Leistungen zu medizinischen und beruflichen Rehabilitation setzen wir gerichtlich durch.