Arbeitslosengeld-II (Hartz IV) / Sozialhilfe

Kein Thema wird so kontrovers in den Medien diskutiert wie das Thema Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV. Das Arbeitslosengeld II dient zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Wir unterstützen Sie gegenüber dem Sozialamt bei der Durchsetzung von Sozialhilfe bei Personen ab dem 65. Lebensjahr oder Personen die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Ebenso für erwerbsfähige Hilfsbedürftige. Es ist für den Einzelnen nicht immer leicht festzustellen, auf welche Mehrbedarfszuschläge wie z.B. einer Diätzulage Ansprüche bestehen oder was die Kosten für eine angemessene Unterkunft oder Heizung sind. Wir überprüfen ebenso, ob Ihr einzusetzendes Einkommen und Vermögen ordnungsgemäß berechnet wurde. Auch Ihre Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eines unserer Themen. Neuerdings mehren sich die Fälle, dass die Sozialämter Rückgriffe auf unterhaltspflichtige Angehörige nehmen. Auch hierbei beraten wir Sie kompetent.

Maik Fodor


Fachanwalt für Miet- und
Wohnungs-
eigentumsrecht,
Sozialrecht & Medizinrecht