Verkehrsstraf- / Ordnungswidrigkeitenrecht
Wenn Ihnen ein Bußgeld – mit Punkten oder sogar ein Fahrverbot – droht, zögern Sie nicht, sofort zu uns zu kommen. Dies gilt erst recht bei einem Srafverfahren. Oft sind die ersten Angaben, die gegenüber der Polizei gemacht werden, ausschlaggebend und sollten nicht ohne vorherige Abstimmung mit uns gemacht werden.
Sie finden bei uns drei kompetente Ansprechpartner, die über eine große Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen.