Fahrerlaubnisrecht
Nicht nur der Strafrichter, auch das Landratsamt kann die Fahrerlaubnis entziehen. Das gilt zum Beispiel beim Erreichen von bestimmten Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei oder bei Drogenkonsum – dies auch unabhängig davon, ob unter Drogeneinfluss gefahren wurde. Anwaltliche Hilfe ist hier dringend geboten.
Bei den Einträgen in der Verkehrssünderkartei in Flensburg kommt es immer wieder vor, dass Eintragungen versehentlich doppelt erfolgen oder nicht ordnungsgemäß gelöscht werden, was zu erheblichen Problemen führen kann.
Wir sind auch mit Rat behilflich, wenn die Wiedererteilung nur unter dem Vorbehalt der Vorlage eines positiven Gutachtens einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchungsstelle (MPU) erfolgen kann. Hier ist zu prüfen, ob diese Auflage rechtmäßig erfolgt oder ob ein milderes Mittel angemessen ist.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf Verhandlungen mit der Führerscheinstelle und die Tätigkeit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.