Kündigungsrecht
Beim Ausspruch von Kündigungen können sowohl auf Vermieter, als auch Mieterseite leicht Fehler gemacht werden. Meistens führen derartige Fehler dazu, dass die gesamte Kündigung unwirksam ist und daher erneut eine wirksame Kündigung ausgesprochen werden. Wird die Unwirksamkeit der Kündigung zu spät festgestellt, kann dies zur Folge haben, dass die zuvor abgewartete, teilweise lange Kündigungsfrist, nochmals gesetzt werden muss.
Wir beraten Sie in allen Fragen die Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen betreffend, bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung.