Vergütungsrecht der Heilberufe
Wir beraten und vertreten Sie gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen bei der Abrechnung von Leistungen, sowie bei Abrechnungen gegenüber Privatpatienten nach GOÄ oder GOZ.
Dies umfasst auch die die Erbringung von privatärztlichen Leistungen im Krankenhaus.