Arzthaftungsrecht
Wir setzen uns für Ihre Recht ein, sei es als Arzt oder Patient bei Behandlungsfehlern, wie
- unterlassene Befunderhebung
- Diagnosefehler
- Therapiefehler
- Organisationsfehler
- Verkehrssicherungspflichten
- Koordinationsfehler
- Übernahmeverschulden
- therapeutische Aufklärung
Dies gilt auch für den Bereich des Aufklärungsverschuldens, wie
- Diagnoseaufklärung
- therapeutische Aufklärung (Sicherungsaufklärung)
- Risikoaufklärung
- Verlaufsaufklärung
- wirtschaftliche Aufklärung
Wir wissen um die Notwendigkeit eine genauen Beweissicherung und der Auswahl des richtigen Sachverständigen.