Unterhalt

Der zu zahlende Unterhalt kann für den Unterhaltsverpflichten zu einer erdrückenden Last werden. Der Unterhaltsberechtigte sieht sich oft damit konfrontiert, dass er mit den ihm zustehenden Unterhaltszahlungen seinen bisherigen Lebensstandard nur schwer halten kann. Der Gesetzgeber hat mit dem seit dem 1. Januar 2008 geltenden „Neuen Unterhaltsrecht“ versucht, das vormals geltende Unterhaltsrecht den heute herrschenden Verhältnissen anzupassen. So wurden unter anderem die Rangverhältnisse der Unterhaltsberechtigten zu Gunsten der Kinder abgeändert und die gesteigerte Eigenverantwortlichkeit der Ehepartner, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, eingeführt. Das „Neue Unterhaltsrecht“ hat nicht nur Auswirkungen auf Unterhaltsfälle ab dem Jahr 2008, weil der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die Änderung des Gesetzes und der Rechtsprechung es ermöglicht , auch alte, nach dem „alten Unterhaltsrecht“ geschlossene Vereinbarungen oder ergangene Urteile abzuändern.

Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen, die den Kindes-, Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt betreffen, aber auch in Fällen der vermeintlichen Unterhaltspflicht für andere Verwandte, z.B. für Eltern, die möglicherweise pflegebedürftig geworden sind.

Markus Engel


Fachanwalt für Familienrecht