Güterrecht / Vermögensauseinandersetzung

Das Gesetz kennt drei Güterstände, den gesetzlichen Güterstand, die Zuge- winngemeinschaft, die Gütertrennung sowie die vorwiegend früher vorkom- mende Gütergemeinschaft. Im Falle der Scheidung oder aber auch nach dreijähriger Trennungszeit, können Ehepartner im gesetzlichen Güterstand den Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen. Aber auch bei der Gütertrennung kann es Ausgleichsansprüche wegen sogenannter unbe- nannter Zuwendungen geben.

Zu der Vermögensauseinandersetzung gehört, über die güterrechtliche Auseinandersetzung hinaus, insbesondere die Auseinandersetzung gemeinsamen Eigentums sowie gemeinsamer Konten und Sparguthaben der Ehegatten.

Eine Beratung empfiehlt sich deshalb auch schon bereits vor der Trennung.

Markus Engel


Fachanwalt für Familienrecht