Erbrecht

Jeder Erbfall bringt, neben dem persönlichen Verlust, eine Reihe juristischer aber auch bürokratischer Probleme. Bereits die Frage wer überhaupt Erbe geworden ist, ist mitunter für den Laien schwer zu klären.

Selbst wenn diese Frage geklärt ist, bestehen Unsicherheiten, muss die Erbschaft angenommen werden? Was ist zu tun, falls der Nachlass überschuldet ist? Haben bestimmte Personen einen Pflichtteilsanspruch und falls ja, in welcher Höhe.

Bei Erbengemeinschaften kommt es nicht selten zu Meinungsverschieden-heiten und Streitigkeiten. Liegt kein diese Fälle regelndes Testament vor, sind zum Teil langjährige Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert.

Wir begleiten Sie in Ihrer gesamten juristischen Abwicklung Ihres Nachlassfalles und sind Ihnen auch behilflich etwaige Pflichtteilsansprüche geltend zu machen.

Um derartige Streitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen, empfiehlt es sich schon zu Lebzeiten durch Erstellung eines Testamentes oder einer anderen letztwilligen Verfügung für den Todesfall vorzusorgen. Oft lassen sich hierdurch bereits steuerliche Vorteile erzielen.

Wir entwerfen für Sie maßgeschneiderte Testamente mit besonderem Blick auf steuerliche Aspekte.

Markus Engel


Fachanwalt für Familienrecht