Mietvertragsgestaltung

Insbesondere bei gewerblichen Mietverhältnissen darf nicht der Fehler begangen werden, wie bei Wohnraummietverhältnissen einfach einen Formularmietvertrag heran zu ziehen. Gerade bei gewerblichen Mietverhältnissen lassen Gesetz und Rechtsprechung mehr gestalterische Freiheit zu, die unbedingt genutzt werden sollte, den Miet- oder Pachtvertrag an die individuellen Verhältnisse anzupassen. Auch bei Wohnraummiet-verhältnissen kann dies im Einzelfall vorteilhaft sein.

Wir stehen Ihnen in allen Fragen der Gestaltung von Miet- und Pachtverhältnissen zur Seite.

Markus Engel


Fachanwalt für Familienrecht

Maik Fodor


Fachanwalt für Miet- und
Wohnungs-
eigentumsrecht,
Sozialrecht & Medizinrecht