Arzthaftungsrecht

Wir setzen uns für Ihre Recht ein, sei es als Arzt oder Patient bei Behandlungsfehlern, wie

  • unterlassene Befunderhebung
  • Diagnosefehler
  • Therapiefehler
  • Organisationsfehler
  • Verkehrssicherungspflichten
  • Koordinationsfehler
  • Übernahmeverschulden
  • therapeutische Aufklärung

 

Dies gilt auch für den Bereich des Aufklärungsverschuldens, wie

  • Diagnoseaufklärung
  • therapeutische Aufklärung (Sicherungsaufklärung)
  • Risikoaufklärung
  • Verlaufsaufklärung
  • wirtschaftliche Aufklärung

Wir wissen um die Notwendigkeit  eine genauen Beweissicherung und der Auswahl des richtigen Sachverständigen.

Maik Fodor


Fachanwalt für Miet- und
Wohnungs-
eigentumsrecht,
Sozialrecht & Medizinrecht