Arzneimittel- und Medizinproduktrecht

Wer im Medizinrecht erfolgreich beraten will, der muss diverse Kenntnisse im Arzneimittel- und Medizinproduktrecht haben. Nur dann kann eingeschätzt werden, ob die rechtlichen Anforderungen bei einem Einsatz von Arzneimitteln und Medizinprodukten durch den behandelnden Arzt eingehalten worden waren. Mithin beraten und vertreten Sie u.a. bei folgenden Sachverhalten:

  • Einordnung eines Produkts als Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz
  • entsprechende Abgrenzung zu Lebensmitteln, Kosmetikum und Medizinprodukten
  • rechtliche Voraussetzungen bei Arzneimittelprodukten, wie die Prüfung von Arzneimitteln, die Arzneimittelherstellung als auch der Arzneimittelverkehr
  • Haftung bei Schädigung durch Arzneimittel

Maik Fodor


Fachanwalt für Miet- und
Wohnungs-
eigentumsrecht,
Sozialrecht & Medizinrecht