Die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und im Schadensfall dem Verletzten, seine Angehörigen / Hinterbliebenen zu entschädigen. Hier besteht eine enge Verbindung zum Arbeits- und Verkehrsrecht. Wir unterstützen Sie gegenüber den Versicherungsträgern, meist Berufsgenossenschaften, bei der Feststellung von Arbeits- und Berufskrankheiten sowie bei der Durchsetzung der damit verbundenen Leistungen wie Verletztengeld, Heilbehandlung, Teilhabe am Arbeitsleben oder Pflegeleistung bei Pflegebedürftigkeit.

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