Als Notar obliegt ihm die Beurkundung aller beurkundungspflichtiger Rechtsgeschäfte, also insbesondere Verträge und Willenserklärungen im Grundstücks-, Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht. Hierbei ist er verpflichtet, die vertragsschließenden Parteien unparteiisch zu beraten. Weiter obliegt ihm, soweit erforderlich, auch die Vertragsabwicklung, sowohl bei privaten, als auch geschäftlichen Transaktionen.
Herr Notar Leins kann auf eine umfangreiche Vortragstätigkeit im Bereich der General- und Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügungen verweisen.