„Es kann der Frömmste nicht in Ruhe leben…, wenn es dem Mitgesellschafter nicht gefällt!“

Sie kennen das: Am Anfang der gemeinsamen Tätigkeit ist noch alles „in Ordnung“, doch dann kommen unterschiedliche Geschäftsgebaren, Arbeitsmoral, Ausschüttungswünsche, etc. auf, und zwischen den Gesellschaftern einer Gesellschaft (ob GbR, KG, GmbH oder AG) kommt „Stress“ auf. Wir unterstützen und beraten Sie kompetent und sachgerecht und vertreten Ihre Interessen falls notwendig auch vor Gericht.


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