Ehescheidung

Trennen sich Ehegatten, so führt dies in den meisten Fällen über Kurz oder Lang zur Scheidung. Im Zusammenhang mit der Ehescheidung wird der sogenannte Versorgungsausgleich, der Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften, durchgeführt. Der Versorgungsausgleich scheint im Hinblick darauf, dass seine Auswirkungen erst im Renteneintritt sichtbar werden, häufig unterschätzt zu werden. Taktische Fehler bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs können jedoch mit Eintritt des Rentenalters und den immer leerer werdenden Rentenkassen, zu nicht mehr ausgleichbaren Nachteilen führen.

Wir beraten Sie daher in sämtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Ehescheidung auftreten, mit besonderem Augenmerk auf den Versorgungsausgleich und die steuerlichen Folgen.

Markus Engel


Fachanwalt für Familienrecht