Familien- / Erbrecht

In Zeiten mit einer Scheidungsrate von nahezu 40 % und einer durchschnittlichen Ehedauer von 9 ½ Jahren, wird das Familienrecht von immer größerer Bedeutung. Die Folgen von Trennung oder Scheidung stellen nicht nur eine emotional zu bewältigende Situation dar, sondern können insbesondere aufgrund der immens gestiegenen Lebenshaltungskosten zu erheblichen finanziellen Einschnitten führen.

Wir beraten und vertreten in sämtlichen Fragen des gesamten Familienrechts, zu dem insbesondere das Scheidungsrecht und der Versorgungsausgleich, sämtliche Fragen der Vermögensauseinandersetzung, des Kindes- oder Ehegattenunterhaltes, des Sorge- und Umgangsrechts, die ehegemein- schaftliche Wohnung, das Abstammungsrecht, die Adoption, das internationale Familienrecht, das Ehevertragsrecht, sowie sämtliche Fragen mit steuerrechtlichem und sozialem Bezug zum Familienrecht gehören.

Markus Engel


Fachanwalt für Familienrecht